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Regionale GAV

Autogewerbe Kanton Aargau

Autogewerbe/Garagen

Sozialpartner dieses GAV sind die Sektion Aargau des Auto-Gewerbe-Verbandes der Schweiz (AGVS) sowie Syna und Unia. Er gilt im ganzen Kanton für
  • Garagen
  • Fahrzeughändler
  • Tankstellen
  • Fahrzeugwaschanlagen.
Die Lohnverhandlungen finden jährlich statt.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne das Regionalsekretariat Brugg

Kantonsspital Aarau AG
Kantonsspital Baden AG
Psychiatrische Dienste Aargau AG

Gesundheitswesen

Der GAV wurde anlässlich der Überführung der Kantonsspitäler und der Psychiatrischen Dienste in das Privatrecht geschaffen. Er löste die öffentlich-rechtlichen Anstellungsbedingungen des kantonalen Personalgesetzes ab, das auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens seine Gültigkeit für das Personal verlor.

Der GAV wurde im Jahr 2012 überarbeitet und gilt ohne Kündigung bis auf Weiteres.
GAV KSA, KSB und PDAG

Chemie- und Pharmaindustrie

  • Die Bestimmungen dieses GAV gelten für sämtliche im Chemieunternehmen Airex AG beschäftigten Arbeitnehmenden in der Produktion und Spedition in Sins, soweit sie keine leitenden Funktionen besitzen. Vorbehalten bleiben Einzelabsprachen mit über 65-Jährigen, Arbeitnehmenden in Heimarbeit, Aushilfen und Temporärmitarbeitenden, Lehrlingen und Praktikanten. Die Lohnverhandlungen finden jährlich statt.

    Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne das Regionalsekretariat Brugg

  • Dieser Firmen-GAV zwischen Syna und der Ineos Compounds AG gilt für den Produktionsstandort in Sins. Er regelt die allgemeinen Anstellungsbedingungen der Ineos Compounds Switzerland AG und bildet zusammen mit allen Zusatzreglementen einen integrierenden Bestandteil des Arbeitsvertrages. Die Lohnverhandlungen finden jährlich statt.

    Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne das Regionalsekretariat Brugg

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